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Auslieferung startet im Kreis
Schmalkalden-Meiningen:
Ab jetzt gibt’s bei uns die Biotonne.

Start der getrennten Bioabfallsammlung

Mit der Einführung der Biotonne setzt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen einen wichtigen Schritt in Richtung einer noch umweltfreundlicheren und nachhaltigen Abfallwirtschaft. Für Rückfragen steht das Servicecenter der Kreiswerke zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Biotonne fester Bestandteil der Abfallentsorgung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Rund 45 Prozent der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis werden künftig eine Biotonne nutzen.

Informationen zur Auslieferung der Biotonnen

Seit dem 25. November 2024 stattet die Firma c-trace die betreffenden Grundstücke mit den neuen Behältern mit schwarzem Korpus und braunem Deckel aus. In den nächsten Wochen sind drei Teams des Unternehmens in den Orten des Landkreises unterwegs, um die Biotonnen bis spätestens Ende Dezember 2024 auszuliefern. Jede Tonne ist mit einem Aufkleber versehen, auf dem die Adresse und die Behälternummer zu finden sind. Zudem verfügt jeder Behälter über einen Chip, der vor Ort mit einem Handscanner registriert wird.

Bei Erhalt der Biotonne sollten jeder Bürger und jede Bürgerin prüfen, ob die Adresse auf dem weißen Aufkleber mit seiner eigenen Wohnanschrift übereinstimmt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitten wir um telefonische Rücksprache unter 03683/40910.

Das Befüllen der Biotonne sollte erst zwei Wochen vor dem ersten Entsorgungstermin im Januar 2025 erfolgen. Die genauen Abfuhrtermine können Bürgerinnen und Bürger der Abfall-App oder dem Online-Entsorgungskalender entnehmen. Eine regelmäßige Entleerung der Biotonne ist wichtig, um hygienische Bedingungen sicherzustellen. Falls eine Biotonne ausgeliefert wird, obwohl eine Befreiung erfolgreich beantragt wurde, kann dies direkt bei der Servicestelle der Kreiswerke gemeldet werden (Telefon: 03683/40910 oder kontakt@kwsm.de). Befreiungen bleiben – vorbehaltlich eines Beschlusses des Kreistages zur Seite 2 Abfallsatzung – weiterhin möglich. Den entsprechenden Antrag finden Bürgerinnen und Bürger hier zum Download.

Was darf in die Biotonne?
  • Gemüsereste, Salatreste, Obst (auch Südfrüchte)
  • Speisereste, gekocht und roh
  • Fisch-, Fleisch-, Lebensmittelreste (auch verdorben)
  • Kaffeesatz, Tee, Kaffeefilter und Teebeutel
  • Brotreste, Backwaren, sonstige Mehlprodukte
  • Eier- und Nussschalen
  • Milchprodukte
  • Topf- und Balkonpflanzen, verwelkte Blumen
  • Unkräuter/Wildkräuter

In kleineren Mengen

  • Laub, Rasenschnitt
  • Baum-, Strauch-, Heckenschnitt

Hinweis:
Größere Mengen von Gartenabfällen können auf den Grünschnittsammelplätzen und einigen Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Für die Hygiene und zum Sammeln und Einwickeln feuchter Bioabfälle erlaubt:

  • Zeitungspapier (nicht Hochglanzpapier)
  • Papiertüten – Küchenkrepp

Alle Informationen erhalten Sie in unserem Faltblatt zur Biotonne.

Was darf NICHT in die Biotonne?
  • Flüssigkeiten (z. B. Getränke, Suppen, Soßen)
  • Knochen
  • Alle Kunststoffprodukte
  • Verpackte Lebensmittel, Frischhalte-, Alufolie
  • Bioplastikprodukte: Einweggeschirr, Besteck, Verpackungen, Kotbeutel
  • Kaffee-/Teekapseln aus Kunststoff, Bioplastik oder Alu
  • Hochglanzpapier, Pizzakartons, Pappe, Tapeten
  • Verpackungen (z. B. Milch-/Safttüten usw.)
  • Windeln, Binden, Tampons, sonstige Hygiene- und Kosmetikartikel (auch keine kompostierbaren)
  • Kohle-, Holzasche, Ruß, Kerzenwachs
  • Fäkalien jeglicher Art
  • Kleintierstreu
  • Medikamente
  • Spritz- und Düngemittel
  • Metalle

 

So trennen Sie in Ihrer Küche
Behältergrößen

Über unseren Kundenservice können Sie die Größe Ihrer Biotonne jederzeit Ihren Bedürfnissen anpassen. Bei Bedarf gibt es auch einen Filterdeckel (gegen Aufpreis)

 

Telefon   03683 / 4091–0
E-Mail      kontakt@kwsm.de 

FAQ zur Biotonne

Die Einführung der Biotonne ist gesetzlich, gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, vorgeschrieben. Dadurch sollen organische Stoffe wie Küchenabfälle, Speisereste, verdorbene Lebensmittel und Gartenabfälle nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Nutzung der Biotonne.

Ab 25.11.2024 ist die Firma c-trace mit drei Teams im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit der Verteilung der Biotonne bis spätestens Ende Dezember 2024 beauftragt. Alle Grundstückseigentümer, die bis 31.10.2024 keine Eigenkompostierung ihrer Bioabfälle gemeldet und nachgewiesen haben, bekommen die gebührenpflichtige Tonne mit schwarzem Korpus und braunen Deckel geliefert.

Jede Tonne ist mit einem Aufkleber versehen, auf dem die Adresse und die Behälternummer zu finden sind. Zudem verfügt jeder Behälter über einen Chip, der vor Ort mit einem Handscanner registriert wird.

Falls eine Biotonne ausgeliefert wird, obwohl eine Befreiung erfolgreich beantragt wurde, kann dies direkt bei der Servicestelle der Kreiswerke gemeldet werden (Telefon: 03683/40910). Befreiungen bleiben weiterhin möglich. Den entsprechenden Antrag finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landratsamtes oder hier zum Download als PDF. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge zur Befreiung und damit verbundene Überschneidungen mit der Adressübermittlung an das Verteilunternehmen könnten in Einzelfällen dazu führen, dass an die betreffenden Grundstückseigentümer dennoch eine Biotonne ausgeliefert wird. Hier erfolgt die Abholung der Tonne, sobald die Anträge final bearbeitet worden sind und entsprechende Kapazitäten in der Logistik verfügbar sind.

Es wird empfohlen, mit dem Befüllen der Biotonne frühestens zwei Wochen vor dem ersten Entsorgungstermin in 2025 zu beginnen.

Die genauen Abfuhrtermine können Bürgerinnen und Bürger in der Abfall-App einsehen:

Alternativ finden Sie die Termine im Online-Entsorgungskalender.

E-Mail-Adresse:     kontakt@kwsm.de
Telefonnummer:    03683/4091-0

Biotonnen gibt es mit einem Fassungsvolumen von 80, 120 und 240 Litern. Für Großwohnanlagen sind auch 660 Liter möglich. Die Leerung erfolgt ab Januar 2025 ganzjährig 14-tägig.

Änderungen zur Behältergröße müssen schriftlich beantragt werden. Bitte beachten Sie neben dem Antragsformular zur Abfallentsorgung ab 2025 auch das Hinweisblatt zum Änderungsantrag.

Antrag Abfallentsorgung 2025
  • Die Befreiung ist nur möglich, wenn sämtliche Bioabfälle ordnungsgemäß und schadlos auf den zur privaten Lebensführung genutzten Grundstücken kompostiert/verwertet werden (Komposter, Komposthaufen).
  • Der entstandene Kompost ist vollständig auf den betreffenden Grundstücken aufzubringen.
  • Dazu muss eine ausreichend große bewirtschaftete Aufbringungsfläche von mindestens 25 m² je Person zur Verfügung stehen.
  • Die Befreiung ist mittels eines Formblattes schriftlich zu erklären und die erforderlichen Kriterien sind nachzuweisen.
  • Zu den Nachweisen gehören die Dokumentation der Grundstücksfläche und Fotos der Kompostiermöglichkeiten.
  • Es ist zu bedenken, dass die Eigenkompostierung bei vielen Abfällen aus der Küche (z.B. Speisereste, Nussschalen, Zitrusfrüchteschalen) schnell an ihre Grenzen stößt und es daher sinnvoll ist zusätzlich zur Eigenkompostierung eine Biotonne zu nutzen.
Formblatt zur Befreiung von der Biotonne

Ja, Änderungen (z.B. An-, Um- und Abmeldungen) sind jederzeit möglich. Bitte beachten Sie neben dem Antragsformular zur Abfallentsorgung ab 2025 auch das Hinweisblatt zum Änderungsantrag.

Zum Antragsformular Abfallentsorgung

Auch nach dem 01.01.2025 kann eine Biotonne bestellt werden. Dazu kann der Antrag auf Änderung bzw. Neubeantragung genutzt werden. Bitte beachten Sie neben dem Antragsformular zur Abfallentsorgung ab 2025 auch das Hinweisblatt zum Änderungsantrag.

Zum Antrag Abfallentsorgung

Der Deckel besteht aus einem Biofiltermaterial aus Kokosfaser, welches mit Mikroorganismen und Enzymen versehen ist. Diese wandeln entstehende Faulgase in geruchsneutrale Luft um. Zusammen mit dem entstehenden Kondenswasser binden sie gesundheitsgefährdende Schimmelpilzsporen in der Tonne. Überschüssige Flüssigkeit kann entweichen. Des Weiteren ist der Deckel mit einer Dichtung versehen. Dadurch wird das Eindringen von Fliegen und die Entstehung von Maden verhindert.

Standardmäßig bzw. bei der Verteilung ist die Biotonne nicht mit einem Filterdeckel ausgestattet. Bei einem schattigen Behälterstandort und regelmäßiger Entleerung ist ein Filterdeckel i.d.R. nicht erforderlich. Bei Bedarf bzw. sonnigen Standorten besteht jedoch die Möglichkeit, einen Biofilterdeckel käuflich zu erwerben.

Bildquelle: www.biologic.de

Die Bestellung eines Biofilterdeckels erfolgt über die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH (E-Mail: kontakt@kwsm.de oder Tel.: 03683/4091-0).

Der Deckel kostet je nach Behältergröße:

80 Liter je Stück 36,30 €
120 Liter je Stück 36,30 €
240 Liter je Stück 58,50 €

Das folgende Video zeigt Ihnen, wie die Montage funktioniert:

Weitere Montagehinweise finden Sie in den Produktdatenblättern des Herstellers Biologic.

Mit einem Vorsortierer trennt es sich gleich viel besser und leichter – und das direkt dort wo der Biomüll entsteht: in der Küche. Wir hoffen mit unseren Vorsortierern aber auch den angebotenen Bio-Filterdeckeln für die Biotonne unseren Beitrag für einen guten Start der flächendeckenden Biotonne im kommenden Jahr zu leisten. Die Bestellung eines Vorsortierers erfolgt über die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH (E-Mail: kontakt@kwsm.de oder Tel.: 03683/4091-0).

  • Haushaltsvorsortierer (7 Liter) ohne Geruchsfilter: 5,65 € je Stück
  • Haushaltsvorsortierer (7 Liter) mit Geruchsfilter: 7,85 € je Stück